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Vorsicht Falle!

 

Aufhebungsverträge haben oft gravierende Nachteile.
Immer wieder versuchen Personalchefs Beschäftigte zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag zu drängen.

Aufhebungsverträge wirken sich meistens stark zum Nachteil der Arbeitnehmer aus. Normalerweise kann man nichts mehr machen, wenn ein Aufhebungsvertrag erst mal unterschrieben ist.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben verein-baren Sie deshalb bitte unbedingt einen Beratungstermin mit uns.

Bestehen Sie auf einer Bedenkzeit und darauf, dass Ihnen der Vertragsentwurf ausgehändigt wird.

Zum Beratungsgespräch bringen Sie bitte den Vertrags-entwurf, Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate mit.

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Dr. Azubi

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