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Um keine Ansprüche zu verlieren melden Sie sich unver-züglich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt, auch wenn nur der Verdacht besteht, dass Ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt werden soll.

Wenn Ihnen gekündigt wurde, setzen Sie sich schnellst-möglich mit uns in Verbindung. Wir überprüfen, ob Sie unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, ob ein anderer Kündigungsschutz besteht und ob gegen die Kündigung geklagt werden kann.

Folgende Fristen sind zu beachten:
Bei einer Kündigung muss Ihre Klage spätestens nach 21 Tagen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Auch wir benötigen für die Bearbeitung u.U. einige Tage, so dass es vielleicht zu spät sein kann, wenn Sie sich erst zum Fristende um Ihre Rechte kümmern.
Bei den anderen Ansprüchen gelten sog. Ausschlussfristen, die besagen wann Ihre Ansprüche verfallen. Diese sind stark unterschiedlich. Deshalb ist auch hier keine Zeit zu verlieren.

Bringen Sie zur Beratung bitte das Kündigungsschreiben, Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate mit.
Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie nach dreimonatiger Mitgliedschaft Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechts-angelegenheiten. D.h. die Gewerkschaft NGG trägt die Gerichtskosten und die Kosten für die anwaltliche Vertretung durch die DGB Rechtsschutz GmbH.

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